Hier haben wir einige Fragen aufgeführt, die uns immer wieder gestellt werden.
Selbstverständlich könnt Ihr uns immer auch per E-Mail anschreiben, uns anrufen oder vor Ort Fragen stellen. Zum Anker springen
- Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
- Welche Papiere benötige ich für den Antrag zum Führerschein?
- Muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?
- Wie viele Fahrstunden brauche ich?
- Was bedeutet bbH?
- Worin unterscheiden sich die Kurse für Lebensrettende
   Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe?

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?  

Rechtzeitig anmelden!
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dauert etwa vier bis sechs Wochen bis zur Prüfungsgenehmigung. Dieser Antrag (Formular von der Fahrschule) darf man 6 Monate vor dem Erreichen des gesetzlichen Alters für den Führerschein gestellt werden. Die theoretische Prüfung (findet immer vor der praktischen Prüfung statt!) kann man dann drei und die praktische Prüfung ein Monat vor seinem Geburtstag ablegen. Den Führerschein bekommst du dann zum Geburtstag oder am ersten Werktag danach ausgehändigt.


Welche Papiere benötige ich für den Antrag zum Führerschein?  

- Ein aktuelles Biometrisches Passbild
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Für die Führerscheinklassen A, B, L, M S und T:
- Eine Sehtest-Bescheinigung
- Teilnahmenachweis an einem Kurs über "Lebensrettende
   Sofortmaßnahmen"

Für die Führerscheinklassen C1 und C (LKW)
- Ein augenärztliches Gutachten
- Ein ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung
- Eine Bescheinigung über die Ausbildung in " Erste Hilfe"
  

Diese Unterlagen werden zusammen mit dem Führerschein-Antragsformular der Gemeinde-/ Führerscheinstelle der Stadtverwaltung übergeben. Von hier wird der Antrag weiter bearbeitet und landet schließlich mit dem Prüfauftrag für den Fahrlehrer beim zuständigen TÜV.


Muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?  

Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht. Wer seinen ersten Führerschein macht, muss bei mindestens 12 Unterrichtseinheiten (a`90 Minuten) in theoretischer Grundausbildung dabei sein. Hier wird alles Wesentliche über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.
Dazu kommt der klassenspezifische Theorieunterricht: Für Klasse B sind 2 x 90 Minuten und für Klasse A sind 4 x 90 Minuten notwendig.
Diese Pflichtstunden sind Mindestangaben!
Erst wenn Fahrlehrer UND Fahrschüler der Meinung sind, dass die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, darf die theoretische Ausbildung beendet werden.


Wie viele Fahrstunden brauche ich?  

Das kann kein Fahrlehrer der Welt vorhersagen.
Im Gegensatz zum theoretischen sind beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben. Eine für dich angelegte Lerndiagrammkarte zeigt deutlich den Stand deiner Ausbildung auf. Wenn die praktische Grundausbildung abgeschlossen ist, kommen die Sonderfahrten: Hier hat der Gesetzgeber zum Beispiel für die Ersterteilung der Klasse B 12 x 45 Minuten vorgeschrieben, davon 5 Über-Land-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungs-/Nachtfahrten.


Was bedeutet bbH?  

bbH steht für "Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit".


Worin unterscheiden sich die Kurse für Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe?  

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort - Der "kleine" Erste-Hilfe-Kurs (4 Doppelstunden) ist für den PKW- und Motorrad-Führerschein erforderlich (s. § 19 FEV).
Führerscheinbewerber für LKW, Bus oder Taxi benötigen den "großen" Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden)