PKW-Fahren ab 17 Jahren
Mit der Klasse B 17 darfst du ein Kraftfahrzeug bereits mit 17 Jahren fahren. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren". Du darfst nur in Begleitung einer der namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragenen Personen fahren. Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle. |
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