Leichtere Lastzüge
Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zG) bis 7,5 t zG und Anhänger über Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe beider zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 Tonnen. |
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